Menschenrechtspolitik gegenüber Usbekistan: erneut enttäuschende Antworten der Bundesregierung
Die Einstellung von Gefangenenbesuchen des Internationalen Komitee des Roten Kreuz in Usbekistan (siehe hier) ist für die Bundesregierung kein Anlass, eigene Programme im Rahmen des EU-Rechtsstaatsdialog einzufrieren. Statt einzugestehen, dass die Voraussetzungen für einen Rechtsstaatsdialog mit Usbekistan fehlen und man vom herrschenden Regime nur als Feigenblatt missbraucht wird setzt sie in einer Antwort auf eine Frage von Viola von Cramon auf ein stures "jetzt erst Recht!":
"Die Bundesregierung vertritt hierzu die Auffassung, dass es gerade in der aktuellen Lage wichtig ist, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die rechtliche Zusammenarbeit mit Usbekistan fortzusetzen. Ein in Ihrer Fragestellung angesprochenes mögliches Zurückfahren von Projekten zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit wäre aus Sicht der Bundesregierung daher nicht zielführend. Das EU-Projekt zur Strafrechtsreform zielt nicht zuletzt auf die Begründung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Polizeigewahrsam, Untersuchungshaft und Strafvollzug."
(zur vollständigen Antwort von Staatsministerin Cornelia Pieper, zur darin erwähnten Stellungnahme der Bundesregierung in Usbekistans Universal Periodic Review im VN-Menschenrechtsrat hier)
Auch bei konsequente Maßnahmen gegen die Kinder- und Zwangsarbeit in der usbekischen Baumwollwirtschaft wiegelt die Bundesregierung ab. Auf eine Frage von Viola von Cramon zur möglichen Aussetzung von EU-Handelspräferenzen versteckt sie sich hinter der EU-Kommission:
"Zu der Frage einer etwaigen Aussetzung der allgemeinen Zollpräferenzen für Usbekistan gemäß dem Allgemeinen Präferenzsystem, APS, der EU und nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für eine derartige vorübergehende Rücknahme durch die Kommission steht die Bundesregierung auf Fachebene mit der EU-Kommission in Kontakt. Derzeit sind keine Überlegungen der Kommission zur Rücknahme von APS-Präferenzen für Waren mit Ursprung in Usbekistan bekannt."
(zur vollständigen Antwort von Staatssekretär Ernst Burgbacher)
Das Berliner "European Center für Constitutional and Human Rights" (ECCHR) kritisiert als Mitglied der internationalen "Cotton Campaign" in einer Stellungnahme die Antwort: Die Bundesregierung sei offensichtlich nicht bereit,
"dem in Usbekistan systematischen Einsatz von Zwangs- und Kinderarbeit mit einer kohärenten menschenrechtsbezogenen Politik entgegenzutreten. Im Gegenteil spielt die Bundesregierung ihren eigenen existierenden Einfluss im Verhältnis zu dem zentralasiatischen Land massiv herunter und setzt sich damit in eklatanten Widerspruch zu selbst formulierten Ansprüchen."