Spitzensportförderung braucht Transparenz
Das Portal compliance magazin.de berichtet von den Diskussionen um die Offenlegung der Zielvereinbarungen, welche auch im Sportausschuss Thema waren. Während sich der Sport auf die Position zurückzieht, dass konkrete Ziele zwischen dem DOSB als Dachverband und den einzelnen Sportverbänden allein ausgehandelt werden sollten, plädiert Viola von Cramon für mehr Transparenz. Immerhin handelt es sich um öffentliche Gelder, die verteilt werden und damit hat auch der Deutsche Bundestag ein Auskunftsrecht. Die Argumentation den Bundesinnenministeriums, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz keine Auskunftspflicht besteht, greift insgesamt zu kurz. Es sei eine Sache, wenn die Bürgerin und der Bürger keine detaillierten Informationen über Bedinungen und Höhe von Fördergeldern erhielten. Das sei zwar schon fadenscheinig, kann aber nach der aktuellen Gesetzeslage als "Betriebsgeheimnis" durchgehen. Wenn aber nicht einmal der Bundestag Bescheid weiß, wohin das von ihm bewilligte Geld fließt, kann das schon einen faden Beigeschmack haben. Offenlegung der Zielvereinbarungen ist deshalb der einzig gangbare Weg.