Kommentar zur Einstellung des Verfahrens in der Causa Erfurt
Die Einstellung des Verfahrens markiert das traurige Ende eines stümperhaften Aufklärungsprozesses. Weder die WADA noch die NADA haben sich in der „Causa Erfurt“ mit Ruhm bekleckert: die Außendarstellung war desaströs, die innere Abstimmung der Behörden hat offenbar versagt - und jetzt kommt es nicht einmal mehr zu einem Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens. Immerhin stützt auch die Staatanwaltschaft in Erfurt die Sichtweise von anerkannten Anti-Doping-Experten, dass die Blutbestrahlung unter den sportrechtlichen Dopingtatbestand M 1.1 des WADA-Codes fällt. Damit liegt ein weiterer schwerwiegender Hinweis vor, dem in sportrechtlichen Verfahren vor dem deutschen Schiedsgericht (DIS) weiter nachgegangen werden muss.
Das Problem muss grundlegend angegangen werden, da auch Angestellte des OSP Rheinland-Pfalz/Saarbrücken aktuell im Verdacht stehen, Doping-Praktiken angewandt zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Anti-Doping-Behörden diesmal ihrer Verantwortung gerecht werden und frühzeitig sagen können, ob dort gedopt wurde. Wenn dem so ist, müssen endlich entsprechende Schritte zur Sanktionierung eingeleitet werden.“
Presseberichterstattung: SID/Focus, 11.07.12